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Rechtliche Gefahren für Entwickler Freier Software und deren Lösung

Horst Speichert


Zusammenfassung

Rechtliche Fallstricke erschweren die effektive Entwicklung von freier Software. Jüngstes Beispiel ist die ab 1. April 2003 gesetzlich vorgeschriebene Alterskennzeichnung von Unterhaltungssoftware. Eine eigens zu diesem Zweck eingerichtete Behörde vergibt künftig eine Alterseinstufung. Die entsprechende Kennzeichnung der Produkte muss auf der Produkthülle und dem Datenträger erfolgen. Erfasst sind auch der Vertrieb von Computer- und Konsolenspielen, die als freie Software kostenfrei an den User abgegeben werden. Da mit der Software selbst kein Geld verdient wird, stellt sich angesichts des teuren Zulassungsverfahrens die Frage, ob die gestiegenen Produktionskosten das Modell der kostenlosen Weitergabe gefährdet. Zu klären sind auch die Auswirkungen auf die Linux-Distributionen, die Computerspiele in großer Zahl als Dreingabe enthalten. Inwieweit sind auch sie von einer Kennzeichungspflicht betroffen? Trifft die Kennzeichnungspflicht auch die im Internet kostenfrei erhältlichen Spiele und Distributionen?

Die rechtlichen Unterschiede der verschiedenen Lizenzierungsmodelle insbesondere bezüglich der Bindungswirkungen und der Folgen von Lizenzverstößen werden angesprochen. Dabei steht die Kombination der freien Software mit den proprietären Zusatzleistungen der Distributoren im Mittelpunkt. Die Lösung der Haftungs- und Gewährleistungsfragen wird anhand der verschiedenen Vertriebsmodelle freier Software dargestellt. Auf die urheberrechtlichen Besonderheiten bei der Entwicklung von freier Software am Arbeitsplatz wird eingegangen.

Der Vortrag spricht sowohl Unternehmen wie auch einzelne Programmierer an, die sich über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung und den Vertrieb freier Software informieren möchten.

Über den Autor

Horst Speichert ist seit 7 Jahren Rechtsanwalt in der Kanzlei esb in Stuttgart, spezialisiert auf das EDV- und IT-Recht, sowie Seminarleiter für die IIR Deutschland GmbH im Bereich Internetrecht und IT-Security. Zum Tätigkeitsfeld gehören die Gestaltung von IT- und Softwarevertraegen sowie Datenschutzfragen. Weitere Vortragstätigkeit u.a. für Tenovis, Checkpoint, websense, IHK, Uni Stuttgart. Mitautor im php-Almanach.

Vortragsunterlagen

 
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