AnaMark V2.02
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Lizenzbedingungen
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Im Folgenden wird Mark Henning
(info@anamark.de) als der Lizenzgeber
(abgekürzt mit LG) bezeichnet. Auf den Lizenznehmer wird mit der
Abkürzung LN Bezug genommen.
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Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Sollten Teile der
Lizenzbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen, so bleiben alle
anderen Teile davon unberührt gültig. An die Stelle von ungültigen
Teilen treten Aussagen, die dem Sinn der ungültigen Teile
möglichst nahe kommen und den LN nicht schlechter stellen als die
ungültigen Teile, so diese rechtskräftig wären. Der Gerichtsstand
ist Saarbrücken.
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Die Daten des LN werden für interne Zwecke gespeichert. Die Daten werden
vom LG nicht an Dritte weitergegeben.
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Der LG haftet nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
seinerseits. Die Haftung ist hierbei auf den vom LG genannten Kaufpreis
der Nutzungslizenz begrenzt. Der LN ist verpflichtet, durch entsprechende
Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Backups) im Schadensfall entstehbare Schäden zu
minimieren. AnaMark ist nicht für den Einsatz in sicherheitskritischen
Systemen oder Netzwerken (z.B. im Kernkraftwerk) konzipiert und darf
demzufolge in solchen Umgebungen nicht eingesetzt werden.
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Der LN ist für eine sichere Aufbewahrung der Programmdateien
verantwortlich und haftet für Folgen, die aus deren Missbrauch
durch Dritte entstehen. (Z.B. wenn die Dateien vom LN auf einem Server
gespeichert werden, der gegen den Zugriff von Unberechtigten unzureichend
geschützt ist.)
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Für Verstöße gegen diese Lizenz, das Urheberrecht oder
sonstige Rechte, die der LG innehat haftet immer der dem LG bekannte LN.
Aus diesem Grund ist der LN bei Weiterverkauf seiner Lizenz an Dritte dazu
verpflichtet, eine Lizenzumschreibung zu veranlassen. Das entsprechende
Formular finden Sie auf http://www.anamark.de. Desweiteren ist
jeder LN dafür verantwortlich, dass sein nächster Nachfolger
von diesen Nutzungsbedingungen Kenntnis erlangt. Mit dem Kauf stimmt der
nächste Nachfolger diesen Nutzungsbedingungen zu und tritt ab sofort
an die Stelle des LN.
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Bei Verlust der Programmdateien durch z.B. Brand können diese auf
Wunsch des LN erneut zugesandt werden. Außer evtl. Versandkosten
fallen hierfür keine weiteren Kosten an. Der LN hat in diesem Fall
keinen Anspruch auf eine bestimmte Versandart, wie z.B. Email.
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