Im Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Umsetzung und die Auswirkungen der Richtlinie 91/250/EWG (Brüssel, den 10.04.2000, KOM(2000) 199) kommt die Europäische Kommission zu dem Schluss,
daß die Ziele der Richtlinie erreicht wurden und daß man mit ihren Auswirkungen auf die Softwarebranche zufrieden sein kann (dies wird beispielsweise durch das Wachstum des Sektors und die rückläufige Tendenz bei Softwarepiraterie verdeutlicht). Die Ergebnisse deuten darauf hin, daß offenbar kein Bedarf für eine Abänderung der Richtlinie besteht. (S. 2)
Allerdings fordert das Papier im Folgenden weitere Maßnahmen und betrachtet den Patentschutz für Erfindungen im Zusammenhang mit Computerprogrammen als Initiative mit ähnlicher Zielsetzung:Die Notwendigkeit, Transparenz und Rechtssicherheit bezüglich des Patentschutzes für Erfindungen im Zusammenhang mit Computerprogrammen zu schaffen, wird in den Folgemaßnahmen zum Grünbuch über Innovation und dem Grünbuch über das Gemeinschaftspatent erörtert.
Das Europäische Parlament hat sich für die Patentierbarkeit von Computerprogrammen ausgesprochen, sofern das betreffende Produkt den Anforderungen der Neuheit und der gewerblichen Anwendbarkeit genügt, wie dies auf internationaler Ebene bei unseren Wirtschaftspartnern, insbesondere den Vereinigten Staaten und Japan, der Fall ist. Die Kommission teilt diese Auffassung und schlägt ein Vorgehen auf zwei Ebenen vor. (S. 20f)
Eine Quelle für die angesprochene Entscheidung des Europäischen Parlaments pro Patentierbarkeit von Computerprogrammen konnte bisher auf dem Dokumentensuchserver des Parlaments nicht gefunden werden.Der bisher dargestellten Auffassung widerspricht der Ausschuss der Regionen in der EU. In seiner Sitzung am 18.November 1999 beschäftigte sich der Ausschuss unter anderem mit Patenten im Allgemeinen und der systematischen Patentierung von Software im Speziellen. Gerade auch die Bedeutung für KMU wird betrachtet.
Inzwischen ist die im Rahmen dieser Sitzung beschlossene Stellungnahme
des Ausschusses der Regionen zum Thema
"Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen angesichts der
Globalisierung - Wie man sie fördern kann",
auch als Amtsmitteilung ([
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vom 29.2.2000) veröffentlicht:
7.4 Die "Non-Universalität" des Patentsystems am Beispiel der Software
7.4.1 - Der Ausschuß der Regionen möchte die Aufmerksamkeit der Kommission auf
die Tatsache lenken, daß der Patentschutz nicht universal
ist, sowie auf die Gefahren der systematischen Patentierung des geistigen
Eigentums hinweisen. Diese Fragen betreffen hauptsächlich die
neuen Technologien und vor allem die Informationstechnologien und die
Biowissenschaften, die Gegenstand einer inhaltsreichen und
leidenschaftlichen Diskussion sind.
7.4.2 - Im Fall der Software haben die seit den siebziger Jahren in den großen,
von dem Thema betroffenen Staaten geführten Diskussionen alle zu
dem Ergebnis geführt, daß das System der Urheberrechte gelten soll,
obwohl es den Besonderheiten des Bereichs nicht umfassend gerecht
wird. Die europäische Richtlinie vom 1. Januar 1993 zeigte insbesondere
den goldenen Mittelweg zur Förderung der "Interoperabilität" von
Programmen, um wettbewerbsschädliche Strategien mit dem Ziel einer
marktbeherrschenden Stellung zu konterkarieren. Seit mehreren
Jahren ist die amerikanische Rechtsprechung dazu übergegangen, die
Ausstellung von Patenten für "Softwareelemente" zu gewähren,
was sie bis dahin abgelehnt hatte. Und der Druck Amerikas auf
Europa zur Gewährung der Patentfähigkeit auf europäischer Ebene nimmt
immer mehr zu.
7.4.3 - Dabei sind die Risiken hier sehr hoch. Ein derartiges Vorgehen bedroht
die Innovationsdynamik in dieser Industrie, da sie zu einer Isolierung
der Kenntnisse und Verfahren führt, die jegliche Kombination unterbindet.
So finden sich unter der Vielzahl in den Vereinigten Staaten
angemeldeter und eingetragener Patenten zahlreiche Verfahren oder sogar
Algorithmen. Viele scheinen von den Merkmalen Neuheit und
Originalität, die eigentlich Voraussetzung für die Ausstellung eines
Patents sind, weit entfernt zu sein. Sollte die Ausstellung von Patenten
für Software zur festen Einrichtung werden, so wäre das eine Waffe zur
Stärkung der Vormachtstellung der größten amerikanischen
Marktführer in diesem Bereich. Sie wäre eine direkte Bedrohung für die
Masse der innovatorischen KMU, sowohl in Europa als auch in
den Vereinigten Staaten und anderswo. Schließlich würde sie ein sehr
großes Handicap für die europäische Softwareindustrie darstellen,
die trotz des hier eingesetzten hochwertigen Fachwissens große
Schwierigkeiten hat, im Handel wettbewerbsfähig zu sein
[...]
8. Schlußfolgerungen und Empfehlungen
[...]
8.20. - Der Ausschuß der Regionen möchte die Aufmerksamkeit der Kommission auf
die Tatsache lenken, daß der Patentschutz nicht universal
ist, sowie auf die Gefahren der systematischen Patentierung des
geistigen Eigentums hinweisen. Diese Fragen betreffen hauptsächlich die
neuen Technologien und vor allem die Informationstechnologien und die
Biowissenschaften, die Gegenstand einer inhaltsreichen und
leidenschaftlichen Diskussion sind. Die derzeitigen Auswüchse im
Softwarebereich sind bezeichnend für eine Tendenz, der es
entgegenzutreten gilt, wobei die vernünftige und wettbewerbsfreundliche
Einstellung, die die europäische Richtlinie von 1993 bestimmte,
eine Richtschnur sein kann.
Sie finden hier die
Grundkonzept ist hier der Schutz von Innovation durch Patente. Eine Auswahl von Dokumenten:
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