EPA-Entscheidung T 1173/97: IBM Programmprodukt
"Ist ein allein beanspruchtes Computerprogrammprodukt nicht von der Patentierung auszuschliessen, wenn das auf einem Computer laufende oder in einen Computer geladene Programm einen technischen Effekt bewirkt oder bwirken kann der ueber die normale physikalische Wechselwirkung zwischen dem Programm (Software) und dem Computer (Hardware), auf dem laeuft hinausgeht"