Die gesetzeswidrige Wirtschaftspolitik des BGH-Patentsenats
Das höchste Organ der deutschen Patent-Rechtsprechung darf selbstverständlich das Gesetz auslegen, soweit es Fragen offen lässt. An der Absicht des deutschen Gesetzgebers, die Entwicklung und Verbreitung von Computerprogrammen nicht durch Patente torpedieren zu lassen, bestand jedoch nie Zweifel. Dennoch fand der Patentsenat des BGH seit 1992 Mittel und Wege, das Softwarepatentierungs-Verbot im PatG Schritt für Schritt in ein Softwarepatentierungs-Gebot umzudeuten. Dabei stützte er sich auf höchstrichterliche wirtschaftspolitische Beschlüsse und auf allerlei geistige Verrenkungsübungen mit dehnbaren Rechtsbegriffen. Heute hat der BGH sich in die Gesetzeswidrigkeit und Deutschland ins völkerrechtliche Abseits manövriert.