Handelsgesetzbuch

Änderungen des Gesetzes (ohne Fünftes Buch Seehandel)

Vorbemerkung

Erstes Buch. Handelsstand

Erster Abschnitt. Kaufleute

Zweiter Abschnitt. Handelsregister

Dritter Abschnitt. Handelsfirma

Vierter Abschnitt. Handelsbücher

Fünfter Abschnitt. Prokura und Handlungsvollmacht

Sechster Abschnitt. Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge

Siebenter Abschnitt. Handelsvertreter

Achter Abschnitt. Handelsmakler

Zweites Buch. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft

Erster Abschnitt. Offene Handelsgesellschaft

Zweiter Abschnitt. Kommanditgesellschaft

Dritter Abschnitt. Stille Gesellschaft

Drittes Buch. Handelsbücher

Erster Abschnitt. Vorschriften für alle Kaufleute

Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften,Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung)

Dritter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften

Vierter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige

Viertes Buch. Handelsgeschäfte

Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt. Handelskauf

Dritter Abschnitt. Kommissionsgeschäft

Vierter Abschnitt. Speditionsgeschäft

Fünfter Abschnitt. Lagergeschäft

Sechster Abschnitt. Frachtgeschäft

Siebenter Abschnitt. Beförderung von Gütern und Personen auf den Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs

Fünftes Buch. Seehandel

Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt. Reeder und Reederei

Dritter Abschnitt. Kapitän

Vierter Abschnitt. Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern

Fünfter Abschnitt. Frachtgeschäft zur Beförderung von Reisenden

Sechster Abschnitt. Bodmerei

Siebenter Abschnitt. Haverei

Achter Abschnitt. Bergung und Hilfsleistung in Seenot

Neunter Abschnitt. Schiffsgläubiger

Zehnter Abschnitt. Versicherung gegen die Gefahren der Seeschiffahrt

Elfter Abschnitt. Verjährung