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Benutzungsvertrag zum Softwaregebrauch |
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PIXELA Corp. gibt dem Kunden mit dieser vertraglichen Bewilligung (im weiteren "vertragliche Bewilligung" genannt) und den nachfolgenden Benutzungsbedingungen entsprechend, das nicht übertragbare, nicht exklusive Recht, das Software-Programm (im weiteren "Programm" genannt) und die zugehörige Benutzungsanleitung usw. zu benutzen. |
BEWILLIGUNG
Dem Kunden wird
die Genehmigung erteilt dieses Programm auf einem Computer zu installieren,
jedoch ist dieses Recht nicht auf Drittpersonen übertragbar. |
VERBOTEN
Dieses Programm darf nicht auf einem Netzwerk benutzt werden. Soll das Program auf einem Netzwerk mit mehreren Computern betrieben werden, ist für jeden Computer eine Lizenz von Pixela Corp. einzuholen. Das Programm darf nicht zwecks Benutzung an Drittpersonen weitergegeben, verteilt, kopiert oder andersweitig zur Verwendung oder Nutzung Drittpersonen überlassen werden. Das Programm darf weder ganz noch teilweise abgeändert oder modifiziert werden, noch ist Rückwärtskompilieren oder Zusammenbau in Gegenrichtung gestattet. Drittpersonen dazu zu veranlassen ist ebenfalls untersagt. |
ENDE DER VERTRAGLICHEN BEWILLIGUNG
Sollte das Programm ohne Bewilligung kopiert oder die obenstehenden Gebrauchsbedingungen nicht eingehalten werden, endet dieser Vertrag automatisch. Dabei behält sich Pixel Corp. das Recht zur Ergreifung der notwendigen gesetzlichen Maßnahmen vor. Im Falle einer Vertragseinstellung verpflichtet sich der Kunde das Programm und alles Zubehör zu vernichten oder an Pixel Corp. zurückzusenden. |
GARANTIEEINSCHRÄNKUNGEN
Ungeachtet, ob dies eindeutig erwähnt ist oder nicht, ist dieses
Programm und sein Zubehör weder zu kommerziellen Zwecken noch zur Anpassung
an besonderen Bedürfnisse des Kunden vorgesehen. Die Pixela Corp.
Firma garantiert nicht, dass eine Anpassung des Programms an die Bedürfnisse
des Kunden vorgenommen wird, noch wird ein fehler- oder unterbruchfreies
Funktionieren zugesichert. Pixela Corp. kann weder für direkte noch indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die aus der Verwendung des Programms entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, noch ist Pixela dafür verantwortlich, sollte aufgrund der Benutzung des Programms durch den Kunden eine Auseinandersetzung mit einer Drittpartei entstehen. |
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